Ablieferung

Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Gegenständen sowie diejenigen, die solche Gegenstände in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, diese Gegenstände, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in zu diesem Zweck aufgestellte Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.

Öffnungszeiten und Standorte der jeweiligen Gemeindesammelstelle erfahren sie im zuständigen Gemeindeamt.

Für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt - Klagenfurt Land befindet sich die Sammelstelle am Betriebsgelände der TKE.